Anmeldung zur Heilpraktiker Prüfung

Voraussetzungen

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
  • Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

Antragstellung

Sie stellen Ihren formlosen Antrag bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt). Grundsätzlich werden zur Prüfung in Bayreuth nur Antragsteller mit Hauptwohnsitz in Oberfranken geprüft.

Bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wie z. B.:

  • Geburtsurkunde,
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), wonach Sie in gesundheitlicher, also physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Berufsausübung (als Heilpraktiker bzw. Ausübung der Heilkunde eingeschränkt auf das Gebiet de rPsychotherapie) geeignet sind,
  • behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“), nicht älter als drei Monate,
  • Nachweis über Schulabschluss,
  • Lebenslauf.

Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben,

  • ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben,
  • ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis, eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis, oder eine auf das Gebiet eines staatlich geregelten Heilhilfsberuf (z. B. Physiotherapie) beschränkte Erlaubnis beantragen.

Wichtige Termine für die Anmeldung zur Prüfung

Die Überprüfungen werden in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober. Aufgrund der hohen Zahl von Anträgen benötigt die Behörde eine ausreichende Vorlauffrist, um Prüfungsräume, Aufsichts- und Korrekturpersonal – sowie für den mündlichen Teil der Überprüfungen Beisitzer – bereithalten zu können.

Offizieller Anmeldeschluss für die Überprüfung im März ist der 31. Dezember des Vorjahres, für die Überprüfung im Oktober, der 30. Juni des laufenden Jahres.

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